Rechnungen aus dem Ausland sollten bzgl. der Umsatzsteuer sorgfältig geprüft werden
in Aktuelle Rechtsinformationen, AktuellesZum 1.7.2010 wurde § 18a UStG zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Zuge der Anpassung des UStG an die MwStSystRL geändert. Die Zusammenfassende monatliche Meldung ist zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung wird nicht gewährt. Die quartalsweise Abg..