Kündigungsschutzgesetz gilt unter Umständen für GmbH-Geschäftsführer
in Aktuelle Rechtsinformationen, AktuellesGeschäftsführer einer GmbH gelten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes nicht als Arbeitnehmer. Somit greift beim Geschäftsführer nicht der gesetzliche Kündigungsschutz. Arbeitsgerichte gelten als unzuständig. Der zweite Zivilsenat des BGH (Urteil des BGH v. 10.05.2010, II. ZR 70/09) hatte nunmehr zu prüfen, ob die Vorschriften des Kündigu..