Steuerstrafrecht

Im Bereich des Steuerrechts und des Abgabenrechts können durch unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen oder sonstiger Deklarationen schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen seitens der Steuerbehörden entstehen.

Hier ist frühzeitiges und koordiniertes Vorgehen erforderlich, um Ihre Interessen optimal vertreten zu können.

Durch die Möglichkeit der Abgabe einer form- und fristgerechten Selbstanzeige können bei schnellem und gezieltem Handeln strafrechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Im Bereich des Steuerstrafrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:

  • Vorbereitung, Erstellung, Erklärung und Begleitung von Selbstanzeigen
  • Steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren
  •  Betreuung bei Durchsuchung und Verhaftung
  •  Vertretung in steuerstrafrechtlichen Hauptverhandlungen
  • Anstreben optimierter Verfahrensbeendigung

 



Expertise

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