Handels- und Gesellschaftsrecht

Ich berate Unternehmen, Gesellschafter, Vorstände und Geschäftsführer sowie Mitglieder von Aufsichts- und Beiräten. Dabei bin ich laufend mit dem Recht der Personengesellschaften (KG, OHG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts), dem GmbH-Recht und dem Aktienrecht befasst. Dies gilt sowohl für das nationale wie das internationale Gesellschaftsrecht.

Gründung von Gesellschaften, insbesondere Gestaltung der Gesellschaftsverträge, Gesellschafterversammlungen einschließlich Fragen der aktienrechtlichen Hauptversammlung, Umwandlungen, Unternehmensnachfolge, Auflösung von Gesellschaften, Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer/Vorstände, und die Schadensersatzpflichten von Mitgliedern der Leitungs- oder Aufsichtsgremien, gehören zu meinen Arbeitsbereichen.

Inhalt meiner Beratungsleistungen sind:

  • Rechtsformberatung
  • Erstellung von Businessplänen
  • Recht der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, KGaA, engl. Limited)
  • Recht der Personengesellschaften (OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG, stille Gesellschaften, Unterbeteiligungen)
  • Vereinsrecht
  • Umwandlungsrecht (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Sonstige Unternehmensumstrukturierungen (Einbringungen, An-/Abwachsungen, Realteilung)
  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Unternehmenskauf und Übertragung (inkl. rechtliche due diligence und Bewertungsfragen)
  • Gründungsberatung (inkl. Gestaltung der Gesellschaftsverträge)
  • Liquidationsberatung
  • Organschaften und Betriebsaufspaltungen/Betriebsverpachtungen
  • Geschäftsführer, Vorstandsberatung
  • Recht der Aufsichtsräte und Beiräte
  • Konzernrecht und Unternehmensverträge
  • Unternehmenskrisen, Sanierung, Restrukturierung
  • Schiedsrichtertätigkeiten in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
  • zivilrechtliche Gestaltung
  • Vertragsvorbereitung
  • Behandlung von Pensionszusagen
  • Letter of Intent
  • Durchführung und Begleitung von Vertragsverhandlungen
  • Durchführung von Due Diligence
  • Unternehmensbewertung
  • Management buy out (MBO)
  • Management buy in (MBI)
  • Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen
  • Schaffung von Abschreibungsvolumen
  • Gewährleistungsrechte

Expertise

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