Wettbewerbsrecht
  • Außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen 
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen
  • Beratung bei Werbemaßnahmen (Werberecht)
  • Werberecht für bestimmte Berufsgruppen
  • Beratung von Existenzgründern und bei Geschäftsideen
  • Überprüfung von Internet-Auftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße  

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Kündigungsschutzgesetz gilt unter Umständen für GmbH-Geschäftsführer
Geschäftsführer einer GmbH gelten im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes nicht als Arbeitnehmer. Somit greift beim Geschäftsführer nicht der gesetzliche Kündigungssc...