Arbeitsrecht

Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechtes. Wobei ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertrete. Hierzu gehören die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhälltnis, Kündigung und Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Abmahnungen, Lohnforderungen, Abfindungen, Entwurf und Überprüfung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen, sowie die Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Schwerpunkte im Individualarbeitsrecht (national und international)

  • betriebsbedingte Kündigungen
  • verhaltensbedingte Kündigungen
  • personenbedingte Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Rechtsstreitigkeiten (Kündigungsschutzverfahren, etc.) bundesweit in allen Instanzen
  • Lohn- und Gehaltszahlungen
  • variable Vergütung
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Entwicklung von Prozeßstrategien Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen (national und international)

Schwerpunkte im kollektiven Arbeitsrecht:

  • bundesweite Vertretung in Beschlussverfahren
  • in allen Instanzen Mitwirkung in Einigungsstellenverfahren
  • Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen
  • Begleitung und Vorbereitung von Betriebsübergängen
  • Gestaltungsberatung und Strategie-Entwicklung
  • Schwerpunkte im Dienstvertragsrecht (national und international)
  • Gestaltung und Verhandlung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • Absicherung in Haftungsfragen
  • Gestaltung und Verhandlung von Vorstandsdienstverträgen Bonuszahlungen, Gratifikationen, Leistungsprämien
  • Unterstützung von Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen ihrer Mandate

Expertise

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