Kosten
Ihre Anfrage ist zunächst vollkommen kostenfrei. Nach Durchsicht Ihrer Anfrage unterbreitete ich Ihnen separat oder mit der Eingangsbestätigung ein Honorarangebot im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, wie Sie weiter verfahren wollen. Erst wenn mir Ihre Zustimmung per E-Mail, Telefax oder Brief vorliegt, ist der Beratungsvertrag geschlossen.
Je nach Umfang der Rechtsberatung, den zu prüfenden Unterlagen und dem Streitwert kostet eine Erstberatung für Verbraucher maximal 190 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es kann Ihnen (gem. § 4 Abs. 2 RVG) auch eine diese gesetzliche Gebühr unterschreitende Pauschalvergütung angeboten werden, soweit hierbei ein angemessenes Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Anwalts gewahrt bleibt.
Die Gebühren für eine Erstberatung, in der insbesondere die Rechtslage und die Erfolgsaussichten in dem vorliegenden Fall geklärt werden, sind somit überschaubar und nach oben begrenzt.
Sollte es zu Ihrem Vorteil sein, aufgrund der Höhe des Streitwertes für unsere Arbeit einen Stundensatz zu berechnen, ist dieses selbstverständlich nach Vereinbarung möglich.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernehme ich für Sie selbstverständlich die Auseinandersetzung mit der Versicherung.
Zur Finanzierung einer Beratung für ausländische Märkte steht seit dem 12.012001 ein Förderprogramm der Hessischen Landesregierung und des europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Förderberechtigt sind natürliche Personen, sowie kleine und mittlere Unternehmen, gem. Verordnung (EG) Nr. 70/2001 i.V.m. Art. 87 und 88 EG-Vertrag. Fördergebiet ist das Land Hessen ohne regionale Einschränkungen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 400,00 € pro Beratungstag. Innerhalb von drei Jahren werden Beratungszuschüsse je Antragsteller/in bis höchstens 6.000,00 €, ohne Existenzgründungs- und Aufbauberatungen, gewährt. In den Vorranggebieten des Hessischen Ziel-2-Gebietes erhöht sich der Zuschuss je Beratungstag um 50,00 € und der Höchstbetrag der Förderung innerhalb von drei Jahren pro Antragsteller/-in um 750,00 €.
Erfahren Sie hier mehr über die Fördermöglichkeiten und sprechen Sie uns direkt an.
Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang. Bitte nutzen Sie dafür unsere Email-Adresse oder nehmen Sie direkten telefonischen Kontakt zu uns auf.
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