Staatliche Förderungen von Beratung

Zur Finanzierung einer Beratung für ausländische Märkte steht seit dem 12.012001 ein Förderprogramm der Hessischen Landesregierung und des europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Förderberechtigt sind natürliche Personen, sowie kleine und mittlere Unternehmen, gem. Verordnung (EG) Nr. 70/2001 i.V.m. Art. 87 und 88 EG-Vertrag. Fördergebiet ist das Land Hessen ohne regionale Einschränkungen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 400,00 € pro Beratungstag. Innerhalb von  drei Jahren werden Beratungszuschüsse je Antragsteller/in bis höchstens 6.000,00 €, ohne Existenzgründungs- und Aufbauberatungen, gewährt. In den Vorranggebieten des Hessischen Ziel-2-Gebietes erhöht sich der Zuschuss je Beratungstag um 50,00 € und der Höchstbetrag der Förderung innerhalb von drei Jahren pro Antragsteller/-in um 750,00 €.

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