Japan

Unser Service im Japangeschäft umfasst:

  • Gründungen von Gesellschaften in Japan
  • Beratung in außensteuerrechtlichen Fragen (in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Zölle, einschließlich Steuerstrafrecht)
  • Krisenmanagement
  • Vertragsgestaltung in deutscher, englischer, japanischer und chinesischer Sprache (M&A, Lizenzvereinbarungen, Kaufvertragsrecht, Mietvertragsrecht, Kooperationen, Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge, Gewinnabführungsverträge usw.)
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für den deutschen und japanischen Markt (einschließlich Beratung bei der Suche von geeignetem Personal)
  • Begleitung zu Vertragsverhandlungen/-Abschlüssen
  • Suche von geeigneten Investoren und Kontaktanbahnung
  • Beratung bei der Auswahl von potenziellen Geschäftspartnern
  • Vertretung und Beratung in Marken- und Wettbewerbsrechtlichen Fragen (Produktpiraterie, Plagiate, Kopien, Parallelproduktionen von Geschäftspartnern, Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern)
  • Marken- und patentrechtliche Anmeldungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im In- und Ausland
    Ausführung von öffentlich-rechtlichen Anträgen im In- und Ausland (z.B. Bauanträge, Genehmigungen für Maschinen und Anlagen)
  • Beantragung von Fördermitteln der Europäischen Union und Deutschland

Soweit die Dienste nicht von unserer Kanzlei abgedeckt werden können, greifen wir auf Kooperationspartner vor Ort zurück. Bitte achten Sie auch auf das umfangreiche Angebot in Zusammenhang mit Ihrem Japaninvestment: www.da-invest.com

Expertise

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