Japan

Unser Service im Japangeschäft umfasst:

  • Gründungen von Gesellschaften in Japan
  • Beratung in außensteuerrechtlichen Fragen (in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Zölle, einschließlich Steuerstrafrecht)
  • Krisenmanagement
  • Vertragsgestaltung in deutscher, englischer, japanischer und chinesischer Sprache (M&A, Lizenzvereinbarungen, Kaufvertragsrecht, Mietvertragsrecht, Kooperationen, Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge, Gewinnabführungsverträge usw.)
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für den deutschen und japanischen Markt (einschließlich Beratung bei der Suche von geeignetem Personal)
  • Begleitung zu Vertragsverhandlungen/-Abschlüssen
  • Suche von geeigneten Investoren und Kontaktanbahnung
  • Beratung bei der Auswahl von potenziellen Geschäftspartnern
  • Vertretung und Beratung in Marken- und Wettbewerbsrechtlichen Fragen (Produktpiraterie, Plagiate, Kopien, Parallelproduktionen von Geschäftspartnern, Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern)
  • Marken- und patentrechtliche Anmeldungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im In- und Ausland
    Ausführung von öffentlich-rechtlichen Anträgen im In- und Ausland (z.B. Bauanträge, Genehmigungen für Maschinen und Anlagen)
  • Beantragung von Fördermitteln der Europäischen Union und Deutschland

Soweit die Dienste nicht von unserer Kanzlei abgedeckt werden können, greifen wir auf Kooperationspartner vor Ort zurück.

 



Expertise

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China & Japan

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