Japan
Unser Service im Japangeschäft umfasst:
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Gründungen von Gesellschaften in Japan
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Beratung in außensteuerrechtlichen Fragen (in Bezug auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Zölle, einschließlich Steuerstrafrecht)
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Krisenmanagement
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Vertragsgestaltung in deutscher, englischer, japanischer und chinesischer Sprache (M&A, Lizenzvereinbarungen, Kaufvertragsrecht, Mietvertragsrecht, Kooperationen, Gesellschaftsverträge, Arbeitsverträge, Gewinnabführungsverträge usw.)
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Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für den deutschen und japanischen Markt (einschließlich Beratung bei der Suche von geeignetem Personal)
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Begleitung zu Vertragsverhandlungen/-Abschlüssen
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Suche von geeigneten Investoren und Kontaktanbahnung
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Beratung bei der Auswahl von potenziellen Geschäftspartnern
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Vertretung und Beratung in Marken- und Wettbewerbsrechtlichen Fragen (Produktpiraterie, Plagiate, Kopien, Parallelproduktionen von Geschäftspartnern, Abwerbung von Kunden und Mitarbeitern)
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Marken- und patentrechtliche Anmeldungen
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Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen im In- und Ausland
Ausführung von öffentlich-rechtlichen Anträgen im In- und Ausland (z.B. Bauanträge, Genehmigungen für Maschinen und Anlagen) -
Beantragung von Fördermitteln der Europäischen Union und Deutschland
Soweit die Dienste nicht von unserer Kanzlei abgedeckt werden können, greifen wir auf Kooperationspartner vor Ort zurück.
Expertise
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China & Japan
Standorte
Frankfurt am Main
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News & Aktuelles
24.11.2011 - Business Tax in China könnte fallen - In China wird bisher bei indirekten Steuern zwischen der Besteuerung von Dienstleistungen und der Besteuerung von Warenlieferungen..
24.11.2011 - Business Tax in China könnte fallen - In China wird bisher bei indirekten Steuern zwischen der Besteuerung von Dienstleistungen und der Besteuerung von Warenlieferungen..