Der BoD ist die höchste Autorität des Unternehmens und entscheidet über alle wichtigen Fragen. Beim WFOE ist ein BoD zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber üblicherweise ebenfalls eingerichtet. Der BoD überwacht die Geschäftsführung, womit er also Aufgaben eines Aufsichtsrats erfüllt, seine Befugnisse gehen aber weiter und können einen Teil der Geschäftsführung umfassen. In der Satzung kann mehr oder weniger eng festgelegt werden, welche Entscheidungen der BoD zu treffen hat.
Die Satzung regelt auch, welche Mehrheiten für welche Entscheidungen vorgesehen sind. Einstimmigkeit wird für die folgenden Punkte verlangt:
- Änderungen oder Ergänzung der Satzung
- Erhöhung oder Festsetzung des „registered capital“ des Unternehmens
- Fusion des Joint Ventures mit anderen wirtschaftlichen Organisationen
- Beendigung und Auflösung des Unternehmens
Über diese gesetzlich geregelten Mindestforderungen hinaus kann die Liste beliebig verlängert werden, so dass je nachdem, ob sich der ausländische Gesellschafter in der Mehrheits- oder Minderheitsposition befindet, der Minderheitenschutz eingeschränkt oder ausgeweitet werden kann.
Üblich ist allerdings, dass in den Sitzungen des BoD’s so lange diskutiert wird, bis eine einstimmige Entscheidung getroffen wird. Die Tatsache einer Kapitalmehrheit allein sichert noch nicht den entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen. Der Chairman besitzt wie die anderen Direktoren nur eine Stimme. Er beruft aber die Sitzungen ein und leitet sie, so dass er allein dadurch einen wichtigen Einfluss ausüben kann.
Die starke Position des BoD’s kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Chairman und nicht der General Manager der gesetzliche Vertreter des Unternehmens ist. Mit Ausnahme der Formalitäten in der Gründungsphase oder bei Umstrukturierungen tritt der gesetzliche Vertreter jedoch kaum in Erscheinung.
Im Tagesgeschäft legitimieren sich die Vertreter des Unternehmens nicht durch Unterschriften, sondern durch Firmenstempel. Neben dem allgemeinen Stempel gibt es spezielle Stempel für Bankgeschäfte und andere Zwecke. Üblicherweise hat der General Manager die Kontrolle über alle Stempel und ist dadurch für die laufenden Geschäfte verantwortlich. Das Stempelwesen ist auch ein wesentlicher Grund dafür, dass die Delegation von Kompetenzen oder kollektive Entscheidungsstrukturen in China nicht üblich sind.
Mitbestimmungsmodelle sind in China unbekannt, in den BoD werden keine Arbeitnehmervertreter gewählt. Die Gewerkschaft des Unternehmens hat das Recht, ihre Vertreter an Sitzungen des BoD’s über Personalangelegenheiten ohne Stimmrecht teilnehmen zu lassen.
Die Geschäftsführung (Business Management Office) des Unternehmens besteht aus einem General Manager und einem oder mehreren Stellvertretern, die vom BoD benannt werden. Das Management Office setzt die Beschlüsse des BoD um und organisiert das Tagesgeschäft des Joint Ventures. Der General Manager vertritt durch seine Stempelgewalt das Unternehmen bei allen geschäftlichen Vorgängen. Er ist verantwortlich für den Jahresabschluss und die monatlichen Geschäftsberichte des Joint Ventures.
Eine beliebte Diskussion geht um die Frage, ob der General Manager besser Ausländer, Hong Kong-Chinese oder lokaler Chinese sein solle. Unser Rat ist, weniger auf die Haarfarbe des Kandidaten, als auf seine Kompetenz und Fähigkeiten zu achten. Es gibt genügend erfolgreiche Beispiele für alle Modelle. Bei der Bezahlung haben sich die Grenzen längst verwischt.
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