Verkauf von Internet-Domains sind steuerfrei
in Aktuelle Rechtsinformationen, AktuellesLaut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln (Urteil v. 20.4.2010 – 8 K 3038/08) unterliegt der Erlös aus dem Verkauf einer Internet-Domain nicht der Einkommensteuer, wenn der Verkauf außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt und der Verkäufer nicht gewerblich handelt. Der 8. Senat hat jedoch die Revision zum BFH zugelassen, da der BFH bisher noch nicht entschieden hat, ob der Verkauf einer Domain als sonstige Leistung steuerbar ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich der BFH dem Urteil des FG Köln anschließen wird.
Die Entscheidung des Kölner Gerichts geschah vor folgendem Hintergrund. Einnahmen unterfallen nur dann der Einkommensteuer, wenn sie unter eine der 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zu subsumieren sind. Da der Verkauf einer Internet-Domain im Urteilsfall gem. § 22 Nr. 3 EStG keine sonstige Leistung darstellt und der Verkauf auch außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfolgte und ein Bezug zu den übrigen Einkunftsarten nicht vorlag, konnte eine Besteuerung unterbleiben.
Zuvor hatte das Finanzamt den Verkauf einer im Jahre 1999 registrierten Domain im Jahre 2001 für 15.000 DM als eine zu besteuernde sonstige Leistung angesehen. Denn der Kläger habe gegen Zahlung eines Entgelts auf seine Nutzungsmöglichkeit der Domain verzichtet.