26. Januar 2010

Die VR verschärft Regelungen für den Betrieb und die Errichtung von Repräsentanzen

in Aktuelle Rechtsinformationen

Am 04.01.10 hat das State Administration for Industry and Commerce (SAIC) gemeinsam mit dem Ministry of Public Security die rechtlichen Voraussetzungen der Errichtung einer Repräsentanz korrigiert.

Die “Notice on Further Administration of Registration of Foreign Companies? Resident Representative Offices? begrenzt nunmher die Geltungsdauer der Registrierung einer Repräsentanz auf ein Jahr gegenüber vormals möglichen drei Jahren.

Die Notice begrrenzt zude die Anzahl der Repräsentanten auf vier Personen, der Chefrepräsentant ist zur Berechnung eingeschlossen.

Bei Verlängerung der Betriebsgenehmigung ist jeweils die Vorlage des bereits bei der Errichtung einzureichenden notariell beglaubigten, überbeglaubigten und zusätzlich durch die chinesische Botschaft legalisierten Handelsregisterauszugs der Muttergesellschaft erforderlich. Die Muttergesellschaft muss vor Antragstellung zudem länger als zwei Jahre bestehen. Die Errichtung einer eigenen Gesellschaft zum Zwecke der Gründung einer Repräsentanz ist nicht mehr möglich.

Die Einhaltung der bestehenden Vorschriften soll in Zukunft strenger überwacht werden. Die Notice sieht stichprobenartige Überprüfungen von Repräsentanzen, die seit mehr als drei Monaten bestehen, vor.

Repräsentanzen, die umgezogen sind, ohne dies bei den Behörden anzuzeigen, können jetzt mit Bußgeld belegt werden und unterliegen einem verstärkten Kontrolle durch die SAIC und ihre Unterbehörden.