VR China möchte das Sammeln persönlicher Daten einschränken
in 最新法律消息Die neue Regelungen über Wirtschaftsinformationsdienste sollen Geschäfte über Wirtschaftsauskünfte in China vereinheitlichen.
Laut dem aktuellen Entwurf , soll in Zukunft für chinesische Wirtschaftsauskunfte das Sammeln persönlicher Daten stark eingeschränkt werden. Der Entwurf der neuen Regelung über Wirtschaftsauskünfte wurde vom Büro für Juristische Angelegenheiten beim Staatsrat veröffentlicht. In Zukunft wäre chinesischen Wirtschaftsauskünften das Sammeln persönlicher Daten, wie Informationen zum Aussehen, genetische Daten, Fingerabdrücke, Blutgruppen und Krankheitsgeschichten, verboten. Es wäre außderm verboten, Informationen über den ethnischen Hintergrund, die Familie, die Religionszugehörigkeit und die politische Richtung einer Person zu sammeln.
Sie dürften finanzielle Daten, beispielsweise Einkommen, Ersparnisse, Besitz und Besteuerung einer Person, nur dann sammeln, wenn die Person schriftlich ihr Einverständnis gegeben hat und über die möglichen Auswirkungen informiert wurde. Sie bräuchten außerdem das Einverständnis der Person, wenn sie deren Informationen an ihre Klienten weitergeben wollen. Wirtschaftsauskünfte dürften finanzielle Daten über Unternehmen und Organisationen sammeln, aber benötigen auch hierfür deren Einverständnis, wenn sie die Daten ihren Klienten bereitstellen wollen.
Allerdings wäre das Zentrum für Wirtschaftsauskünfte derchinesischen Zentralbank, von den Regelungen ausgenommen. Das Zentrum ist dafür zuständig, eine landesweite Kreditdatenbasis zu entwickeln und zu betreiben. Banken müssten dem Entwurf zufolge Kreditdaten ihrer Kunden an das Zentrum weiterleiten. Das Zentrum dürfte außerdem Informationen über Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen von Unternehmen und Organisationen sammeln. Die Regierung, Behörden für den Gesetzesvollzug und andere Rechtsverwaltungsorganisationen dürften die Kreditdaten in dem Zentrum in Übereinstimmung mit den Gesetzen verwenden.
Eine Wirtschaftsauskunft darf, die Bereitstellung von Kreditauskünften, die Kreditwürdigkeitsprüfung und Bonitätsprüfung durchführen. Um eine Wirtschaftsauskunft einzurichten, ist ein Minimum von 5 Millionen RMB als registriertes Kapital nötig. Für eine Wirtschaftsauskunft, die Kreditauskünfte von Einzelpersonen oder Unternehmen bereitstellt, erhöht sich der Betrag auf 50 Millionen RMB. Banken wäre die Bereitstellung von Informationen für Wirtschaftsauskunfte ohne Befähigung von der Wirtschaftsauskunftsregulierungsbehörde verboten.